4. Löschung und Sperrung personenbezogenen Daten/ Speicherdauer

Sofern nichts Abweichendes bei der jeweiligen Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Kapitel B. dieser Datenschutzerklärung geregelt wird, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten der betroffenen Person nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten der betroffenen Person, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgt die Aufbewahrung für sechs Jahre gemäß § 257 Abs. 1 HGB (Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Handelsbriefe, Buchungsbelege, etc.) sowie für zehn Jahre gemäß § 147 Abs. 1 AO (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handels- und Geschäftsbriefe, etc.).